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Hauptverwaltungsgericht

Gabriela Piotra Boduena 3/5
00-011 Warschau, Polen
E-Mail: informacje@nsa.gov.pl


Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen

 

In Polen hat der Verfassungsgeber entschieden die institutionell ausdifferenzierte Justiz – Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen. Die Verfassungsgrundlage ist Artikel 175 der Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997.

Der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte und das Wesen  der von diesen Gerichten ausgeübten Rechtsprechung wurden in Art. 184 der Verfassung allgemein festgelegt.  Gemäß diesem Artikel kontrollieren das Hauptverwaltungsgericht und die anderen Verwaltungsgerichte, in dem durch Gesetz bestimmten Umfang, die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung.  Diese Kontrolle umfasst auch Entscheidungen über die Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse der örtlichen Selbstverwaltungsorgane und der Normativakte der lokalen Organe der Regierungsverwaltung.

Die Kompetenzen der in der Verfassung verankerten Verwaltungsgerichte bestimmen: das Gesetz vom 25. Juli 2002 über die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Gesetz vom 30. August 2002 über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Nach Art. 3 und weiteren Bestimmungen des o.g. Gesetzes über das Verwaltungsgerichtsverfahren, die Verwaltungsgerichte entscheiden über die individuelle Klagen gegen: Verwaltungsentscheidungen; anfechtbare Beschlüsse; Beschlüsse, die das Verfahren abschließen; Beschlüsse, die über das Wesen der Sache entscheiden; die in Vollstreckungsverfahren und in Verfahren zur Sicherung eines Anspruchs anfechtbare Beschlüsse; die in Individualsachen ergangene [amtliche] Interpretationen des Steuerrechts. Die Verwaltungsgerichte entscheiden auch über die Rechtsstreitigkeiten zur Gesetzmäßigkeit der von den Organen der Gebietskörperschaften und territorialen Organen der Regierungsverwaltung  erlassenen lokalen Rechtsakten, sowie über die Klagen gegen die Untätigkeit von Behörden.

Seit dem 1. Januar 2004 es wurde in Polen die zweiinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt.  

Nach Art. 13 § 1 des Gesetzes vom 30. August 2002 über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte erkennen in allen verwaltungsgerichtlichen Sachen außer in denjenigen, die der Zuständigkeit des Hauptverwaltungsgerichts vorbehalten sind. Der örtliche Zuständigkeitsbereich der o.g. Gerichte sowie deren Amtssitze wurden im art. 13 § 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes und in der Verordnung des Staatspräsidenten der Republik Polen vom 25. April 2003 über die Errichtung der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte, die Festlegung ihrer Sitze und den Bereichen ihrer Zuständigkeiten, geregelt. In Übereinstimmung mit den oben genannten Vorschriften, es sind z. Zt. sechzehn (16) Woiwodschaftsverwaltungsgerichte tätig. Deren Zuständigkeitsbereich ist mit der territorialen Gliederung Polens nach Woiwodschaften verbunden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier (englische Version)

 

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Organisation des Gerichts:

 

Der Präsident des Hauptverwaltungsgerichts

Der Präsident des Hauptverwaltungsgerichts dr. habil. Jacek Chlebny

Jacek Chlebny

Kontakt:
Tel.: + 48 22 827 79 43, + 48 22 551 67 00
Fax: + 48 22 827 66 87, E-Mail: prezesnsa@nsa.gov.pl

 


Die Finanzkammer:

 

Kontakt:
Tel.: + 48 22 551 63 00
Fax: + 48 22 551 63 05, E-Mail: izbafin@nsa.gov.pl

 

Die Finanzkammer übt die Aufsicht über die Rechtsprechung der Woiwodschafts-verwaltungsgerichte in Sachen der Steuerpflicht und anderer Geldleistungen aus, auf welche Steuervorschriften sowie Vorschriften über die Zwangsvollstreckung von geldlichen Leistungen Anwendung finden.


Die Wirtschaftskammer:

 

Kontakt:
Tel.: + 48 22 551 64 00
Fax: + 48 22 551 64 09, E-Mail: izbagosp@nsa.gov.pl

 

Die Wirtschaftskammer übt die Aufsicht über die Rechtsprechung der Woiwodschafts-Verwaltungsgerichte in Sachen der wirtschaftlichen Tätigkeit, des Schutzes des immateriellen gewerblichen Eigentums, des Haushalts, der Devisen, Wertpapiere, des Bankwesens, der Versicherungen, Zölle, Preise, Tarifsätze und Gebühren.


Die Allgemeine Verwaltungskammer:

 

Kontakt:
Tel.: + 48 22 551 62 00
Fax: + 48 22 551 62 05, E-Mail: izbaadm@nsa.gov.pl

 

Die Allgemeine Verwaltungskammer übt die Aufsicht über die Rechtsprechung der Woiwodschaftsverwaltungsgerichte in Sachen aus, die in die Zuständigkeit der Finanz- und Wirtschaftskammer nicht fallen, insbesondere in Sachen im Bereich des Bauwesens und der Bauaufsicht, der Raumordnung, der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Beschäftigung, der Verfassung der Gebietskörperschaften, der Immobilienwirtschaft, der Privatisierung von Eigentum, der allgemeinen Wehrpflicht, des  Innern sowie der Preise, Gebühren und Tarifsätze, wenn diese mit den Sachen verbunden sind, für die diese Kammer zuständig ist.


Das Büro für Rechtsprechung:

Direktor des Büros für Rechtsprechung

Direktor des Büros für Rechtsprechung prof. dr. habil. Marek Zirk-Sadowski

Marek Zirk-Sadowski

Kontakt:
Tel.: + 48 22 551 66 30
Fax: + 48 22 551 66 90, E-Mail: borzecznictwa@nsa.gov.pl

 

Zum Geschäftsbereich des Büros für Rechtsprechung gehört die Durchführung der Aufgaben, die mit den vom Präsidenten des Hauptverwaltungsgerichts im Bereich des reibungslosen Ablaufs von Gerichtsverfahren und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unternommenen Maßnahmen. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, das Büro erstellt die Analysen und Gutachten, führt in den Woiwodschaftsverwaltungsgerichte die Inspektionsbesuche durch und ihre Lösungsvorschläge dem Präsidenten des HVerwG vorlegt. Im Rahmen der Organisationsstruktur des Büros für Rechtsprechung  ist auch die Europarecht-Abteilung, deren Mitarbeiter die Verwaltungsrichter im Bereich der Anwendung des Rechts der Europäischen Union unterstützen.

 


Abteilung für justizielle Rechtsinformation

Der Vorsitzende der Abteilung, Sprecher des HVerwG

 

Sylwester Marciniak

 

Kontakt:
Tel.: + 48 22 551 65 00
Fax:  + 48 22 551 65 06, E-Mail: informacje@nsa.gov.pl

 

Die Abteilung informiert die Parteien sowie andere Interessenten  über die Kompetenzen der Verwaltungsgerichte, über den Stand der vom HVerwG zu entscheidenden Rechtssachen sowie ermöglicht den Zugang zu den Akten der vom HVerwG anhängigen Rechtssachen. Die Abteilung ist auch verantwortlich für die Erteilung der öffentlichen Information über die Tätigkeit des Gerichts, für die Prüfung von Petitionen, Beschwerden oder Anträgen, sowie für die Bearbeitung der Statistiken zum Gerichtsverfahren.


Die Kanzlei des Präsidenten des Hauptverwaltungsgerichts

Der Chef der Kanzlei des Präsidenten
 

Hieronim Kulczycki

Kontakt:

Tel.: + 48 22 551 67 95
e-mail: kancelaria@nsa.gov.pl

Zum Geschäftsbereich der Kanzlei gehören Aufgaben, die mit den Tätigkeiten des Präsidenten des HVerwG verbunden sind, die Bedingungen für einen reibungslosen Betrieb der Verwaltungsgerichte zu schaffen bezwecken, insbesondere in Finanz-, Personal-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten.